Verkehrssünderdatei für Interim-Manager?

Der folgende Beitrag will eine Diskussion darüber auslösen, ob eine „Flensburger Punktedatei“ für Fehlverhalten von Interim-Managern dazu beitragen könnte, daß Fairneß und Vertrauen die Grundlagen des Geschäfts bleiben können.

Das Interim Management ist kein geregelter Markt. Ebenso wenig gibt es eine festgelegte Übereinkunft, wie Provider, Interim-Manager und Kunden miteinander umgehen sollten. Da man Kunden wohl kaum Vorschriften machen kann für die freiwillige Inanspruchnahme einer Dienstleistung, die bis zur Vertragsunterzeichnung unreglementiert, kostenlos und damit allzu oft auch ohne sonderlichen Wert ist, bleiben nur noch zwei Parteien: Provider und ihre Interim-Manager.

Beide Seiten stehen sich fallweise mal als Partner, mal als Konkurrenten gegenüber. Trotzdem sind beide Seiten aufeinander angewiesen. Das macht die Zusammenarbeit nicht unbedingt einfacher. Da kein Interim-Manager exklusiv an einen Provider gebunden ist, kann er durchaus bei einer Anfrage mit dem einen zusammenarbeiten, während er noch im Mandat für den anderen gebunden ist. Aus diesem Spannungsfeld erwächst eine Vielzahl möglicher Handlungsoptionen: Interim-Manager,

–         die hinter dem Rücken des Providers mit dem Auftraggeber weiterverhandeln

–         sich bei mehreren Providern auf die gleiche Anfrage mit unterschiedlichen Tagessätzen bewerben

–         vertrauliche Anfragen an Kollegen weiterleiteten

–         am Tag der Vertragsunterzeichnung einen Rückzieher machen

–         sich aus laufenden Mandaten herauskaufen lassen wollen.

Jeder Provider hat seine eigenen Spielregeln, mit denen er zu verhindern sucht, daß ihm durch das Verhalten der Interim-Manager ein Schaden entsteht. Für Verstöße gegen die vereinbarten Spielregeln gibt es oft die Drohung schmerzhafter Sanktionen, die wahrhaft abschreckend wirken – im doppelten Wortsinn. So mancher Interim-Manager mag blass werden, wenn er die Liste der Folterwerkzeuge sieht, und die Unterschrift verweigern. Das hat natürlich den sofortigen Ausschluß aus der Bewerberdatenbank zur Folge.

Die individuellen Spielregeln der Provider bewegen sich zwischen partnerschaftlich-liberal und blankem Terrorismus. Sie ersetzen die ethische Unsicherheit des Marktes und schaffen stattdessen „private Rechtsräume“. Den Interim-Managern, die für sich beschlossen haben, die Akquise gänzlich den Providern zu überlassen, bleibt nichts anderes übrig, als jede der individuellen Spielregeln zu akzeptieren. Die Provider haben wenig Interesse daran, mit den tausenden von Interim-Managern in ihren Datenbanken jeweils unterschiedliche Spielregelwerke zu verhandeln. Wer also bei zehn Providern gelistet ist, hat auch zehn unterschiedliche Spielregeln unterschrieben.

Die Summe aller Spielregeln der Provider ergibt aber noch kein Regelwerk für den Umgang miteinander in der Branche des Interim Managements insgesamt. Es bleibt Flickwerk. Die schärfste Sanktion ist, daß man bei Fehlerverhalten aus der Datenbank des Providers gelöscht wird, der einen erwischt hat, aber bei den übrigen gelistet bleibt, die nichts davon ahnen.

Die Dachgesellschaft Deutsches Interim Management e.V. (DDIM) und die Arbeitsgemeinschaft der Interim Management Provider (AIMP) haben versucht, durch die Einführung eines Verhaltenskodex für ihre Mitglieder einen Rahmen zu schaffen, der Exzesse ausschliesst. Sie sind ergebnisorientiert, also auf die Interessen und Erwartungen des Auftraggebers (DDIM) bzw. des Providers (AIMP) ausgerichtet, und nicht verhaltensorientiert. Ihre Statuten sind allgemein gehalten und decken konkrete Fehltritte nicht ab. Die „Good Market Practices der Interim Management Provider“ des AIMP sind noch am ausführlichsten, stellen aber die kommerziell-rechtlichen Abläufe eines Mandats von der  Akquisition und Vertragsabschluss bis hin zur Projektbegleitung in den Mittelpunkt.

Vorstellbar wäre, daß sich die Interessengemeinschaften der deutschen und europäischen Interim-Manager zusammentun, um eine Art Verkehrssünderdatei einzuführen, in der Interim-Manager geführt werden, die gegen die “Regeln” verstossen haben. Bisher sind solche “Regeln” bisher eher in stillschweigender Übereinkunft als selbstverständliches Ergebnis guter Erziehung genommen worden. Vielleicht wäre es einmal an der Zeit, klare Regeln zu definieren und gleichzeitig Strafen (Punkte?) festzulegen, wenn man dagegen verstößt. Bisher blieb jeder Verstoß gegen die “Regeln” ohne Sanktionen.

Mit der Verkehrssünderdatei hätten die Provider dann aber die Möglichkeit, schnell und einfach abzuklären, wer schon einmal aufgefallen ist. Damit könnte Schaden vom Auftraggeber und vom Provider abgewendet werden. Dem Verkehrssünder würde klar, daß er sein Verhalten ändern muß, wenn er nicht Gefahr laufen will, keine Anfragen mehr zu bekommen. Wer zu schnell fährt, fällt auf. Und dem einen oder anderen Provider würde es sicher leichter fallen, seine Spielregeln moderater zu gestalten.

Das Interim Management bekäme damit eine Art „Code of Conduct“.

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