Die häufigsten Fragen zum Interim Management

Was ist Interim Management?

Interim Management ist der Einsatz eines freien Mitarbeiters für eine festgelegte Zeit und zu einem vereinbarten Zweck.

Worin unterscheiden sich Interim Manager und Festbesetzung?

Im Gegensatz zur klassischen Festbesetzung sprechen wir im Interim Management nicht von Monaten oder Quartalen, sondern von Tagen oder wenigen Wochen bis zum ersten Einsatztag. Probezeiten gibt es nicht. Die Kündigungszeiten sind frei vereinbar. Es wird kein Anstellungsvertrag abgeschlossen, sondern ein Dienstleistungsvertrag. Der Interim Manager wird nicht Angestellter, sondern bleibt Externer. Ein Interim Manager ist selbständiger Unternehmer. Er wird pro Einsatztag entlohnt. Sozialabgaben fallen nicht an. 

Worin unterscheiden sich Interim Manager und Expatriate?

Eine der attraktivsten Alternativen zur Entsendung von eigenen Mitarbeitern ist der Einsatz von Interim Managern. Sie erfüllen genau die Attribute, die eine kurzfristige Personalplanung voraussetzen: sofort einsetzbar, flexibel, hoch qualifiziert, auf eine exakt eingegrenzte Aufgabe im Ausland zugeschnitten und zeitlich begrenzt einsetzbar. Den direkten Kostenvergleich zu Auslandsentsendungen entscheiden die Interim Manager klar für sich.

In welchen Situationen lohnt sich Interim Management ?

Wenn der Nutzen die (Opportunitäts-) Kosten überwiegt. Also eigentlich immer, wenn man es sich nicht leisten kann, daß eine Position/ein Projekt /eine Aufgabe ohne Kopf bleibt.

Wie sieht ein Interim Management Vertrag aus?

Wir schließen einen Dienstleistungsvertrag in dem Folgendes geregelt wird:

  • Aufgaben
  • Einsatzort
  • Berichtswege
  • Zeitlicher Umfang des Mandats und Einsatzintensität (zum Beispiel Anzahl Tage pro Woche)
  • Kündigungs- und Verlängerungsoptionen
  • Honorar und Spesen
  • Haftung und Geheimhaltung
Wann kann der Interim Manager anfangen?

Sofort. 

Was kostet ein Interim Manager?

Eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale des Interim-Managements gegenüber der Festanstellung ist die Vergütung. Feste Monatsgehälter kennt man im Interim-Management nicht. Grundsätzlich gilt für Interim Manager ein vorher vereinbarter Tagessatz pro Einsatztag plus Spesen. Der besondere Reiz des Interim-Managements liegt gerade darin, daß die flexible Gestaltung des Honorars zu deutlichen Kosteneinsparungen gegenüber Festanstellungen bzw. Mehrjahresverträgen führen kann.

Sind Interim Manager auch für für Festbesetzungen offen?

Grundsätzlich ja. Es kommt vor, daß Interim Manager angeboten wird, nach Ablauf ihres Einsatzes in eine Festanstellung übernommen zu werden. Die Regel ist das nicht. 

Wie sieht die Haftung eines Interim Managers aus?

Grundsätzlich ja. Es kommt vor, daß Interim Manager angeboten wird, nach Ablauf ihres Einsatzes in eine Festanstellung übernommen zu werden. Die Regel ist das nicht. Wie sieht die Haftung eines Interim Managers aus?Bei den Haftungsrisiken des Interim-Managers ist danach zu differenzieren, ob er

  • direkt für das Unternehmen tätig wird,
  • über einen Vermittler tätig wird,
  • ohne direkte vertragliche Beziehung zum Auftraggeber oder
  • als Organ beim Auftraggeber tätig wird.

Bei einem Dienstvertrag ist der Auftraggeber berechtigt Schadensersatz zu verlangen, wenn der Interim-Manager eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt. Voraussetzung für eine Haftung ist in jedem Falle ein Verschulden auf Seiten des Interim-Managers. Pflichtverletzungen liegen vor, wenn der Interim-Manager seine Dienste nicht erbringt (Nichterfüllung) oder er diese nicht wie vertraglich geschuldet erbringt (Schlechterfüllung). Unsere Interim Manager haben grundsätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung, deren aktuelle Police vor Einsatzbeginn auf Verlangen vorgelegt werden kann. 

Wie vermeidet man Scheinselbständigkeit? 

Wie vermeidet man Scheinselbständigkeit? Scheinselbstständigkeit ist der Begriff für ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein vertraglich als selbstständig betitelter Interim Manager nach objektiven Kriterien ein Arbeitnehmer ist und als solcher versicherungspflichtig angemeldet werden müsste. Folgende Kriterien machen die Scheinselbstständigkeit aus:

  • Grundsätzlich liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn ein Interim Manager selbst regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und
  • dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber tätig ist sowie
  • dessen Aufträge ihm 5/6 seines Umsatzes liefern.

Folgende Aspekte Ihres Dienstvertrages können Sie vor Scheinselbstständigkeit schützen:

  • Der Interim Manager ist für die Abführung gesetzlicher Abgaben (Steuern, Sozialversicherung) verantwortlich.
  • Das genaue Honorar für genaue Tätigkeiten.
  • Der Interim Manager darf Aufträge ablehnen und die anderer Kunden zusätzlich annehmen.
  • Der Interim Manager darf Hilfskräfte (eigene Mitarbeiter) einsetzen.
  • Keine Integration des Interim Managers in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers, auch nicht im Organigramm.
  • Erlaubnis zur Nutzung eigener Arbeitsmittel und Arbeitsräume.
Wie steht es um die Vertraulichkeit bei Interim Managern?

Ein Interim Manager unterliegt der gleichen Treue-, Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht wie Angestellte.

Worin unterscheiden sich Interim Manager und Berater?

Ein Berater übernimmt keine Verantwortung für Auswirkungen seines Ratschlags, insbesondere nicht für dessen operative Umsetzung. Der Interim Manager hingegen ist unmittelbar operativ tätig und trägt für sein Handeln im Innenverhältnis auch die volle Verantwortung. Tatsächlich verläuft die Grenze fliessend. Interim Manager sind durchaus in der Lage, auch den Beratungsteil mit abzudecken.