Rahmenbedingungen für Auftraggeber

  • Vorstellungskosten fallen im Inland nicht an. Bei Vorstellungsterminen im Ausland geht SI Interim Management GmbH davon aus, daß der Auftraggeber die Reisekosten übernimmt.
  • SI Interim Management GmbH berechnet nur die angefallenen Einsatztage, bei Auslandseinsätzen auch die Reisetage. Abgerechnet wird monatlich.
  • Spesen werden  zwischen Interim-Manager und Auftraggeber direkt abgerechnet.
  • Bei Auslandseinsätzen sorgt der Interim-Manager selbst für die gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, den Versicherungsschutz und medizinische Prophylaxe. Die Kosten hierfür trägt der Interim-Manager. Sollte das Auslandsmandat vorzeitig gekündigt werden, kann der Interim-Manager dem Auftraggeber diese Kosten nachträglich in Rechnung stellen.
  • Sofern der Interim-Manager zum Organ des Auftraggebers bestellt wird, stellt der Auftraggeber eine D&O-Police. Der Interim-Manager und SI Interim Management GmbH bekommen eine Kopie der Versicherungspolice bei Vertragsabschluss.
  • Falls der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über eine D&O- und/oder Strafrechtsschutz-Versicherung abgeschlossen hat wird der Interim-Manager darin aufgenommen.

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