FAQs für Interim Manager

Bin ich exklusiv an SI Interim Management GmbH gebunden?

Nein. Sie sind frei zu entscheiden, bei welchen Providern Sie sich registrieren lassen wollen.

Kann ich den Tagessatz mit dem Auftraggeber direkt verhandeln?

Nein, denn Ihr Vertragspartner sind wir. Den Tagessatz verhandeln wir mit dem Auftraggeber, sprechen uns darüber aber natürlich mit Ihnen ab. Sollte sich der Einsatz während der Laufzeit verändern würden wir in Absprache mit Ihnen mit dem Auftraggeber evtl. über eine Anpassung des Tagessatzes verhandeln.

Kann ich einen Einsatz abbrechen?

Lieber nicht?!, es sei denn aus gesundheitlichen Gründen. Ein Mandat abzubrechen, um z.B. ein höher dotiertes Angebot bei einem anderen Unternehmen anzunehmen, würde Fragen nach Ersatz des erlittenen Schadens aufwerfen.

Was passiert, wenn ein Auftraggeber den Einsatz abbricht?

Dann greift unsere Regelung für den Kündigungsfall. Der Einzelvertrag ist mit 4-Wochenfrist zum Monatsende kündbar.

Kann ich eine Verlängerung des Einsatzes ablehnen?

Nein, denn nach unserem Vertrag sind Sie zur Annahme einer Verlängerung verpflichtet.

Werden Reisezeiten wie Einsatzzeiten vergütet?

Das ist Verhandlungssache. Bei Auslandseinsätzen schlagen wir dem Auftraggeber vor, dass die Uhr mit dem Eintreffen am Flughafen läuft und bei der Rückkehr mit der tatsächlichen Landezeit stoppt. Im Inland gelten Reisezeiten i.d.R. nicht als Einsatzzeit, es sei denn, der Einsatzort ist nur mit großem Zeitaufwand zu erreichen.

Kann ich vom Auftraggeber ein Zeugnis verlangen?

Das nicht, aber Sie können ihn um ein Referenzschreiben bitten. Das werden Sie sicherlich bekommen.

Kann ich vom Homeoffice aus arbeiten und abrechnen?

Ja, wenn der Auftraggeber zustimmt. Sie müssten mit dem Auftraggeber darüber verhandeln, in welchem Umfang er die Kosten für Ihr Homeoffice mitträgt.

Was passiert, wenn mich der Auftraggeber in eine Festanstellung übernehmen will?

Das kommt vor, die Regel ist das nicht. In dem Fall sprechen wir mit dem Auftraggeber über eine Ablösesumme, mit der er Sie aus Ihrem Vertrag mit uns freikauft.

Wie sieht die Haftung eines Interim Managers aus?

Unsere Interim Manager haben grundsätzlich eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung, deren aktuelle Police vor Einsatzbeginn auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Wer verhandelt die Spesen?

Sie. Wir halten uns da raus. Wir empfehlen, die Reisekostenrichtlinie des Auftraggebers zu akzeptieren. Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie mit dem Auftraggeber eine individuelle Regelung treffen. Es kam jedoch schon vor, dass die Spesenforderung eines Interim-Managers das ganze Mandat gefährdet hat. Da würden wir uns dann einschalten.