Haftung von Interim-Managern und deren Absicherung

von Rechtsanwalt Dr. Gero Schneider, M.C.L. Unabhängig von der vertraglichen Gestaltung des Interim-Mandats bestehen für den Interim-Manager Haftungsrisiken. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich das Verhältnis zum Auftraggeber. Haftungsquellen können dabei Schäden des Auftraggebers, beispielsweise aus fehlerhafter Beratung, sein. In Betracht kommen darüber hinaus gesellschaftsrechtliche und deliktische Ansprüche. Bei den Haftungsrisiken des Interim-Managers ist danach … Weiterlesen …